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Fakultät Kulturwissenschaften

Allgemeine Fragen

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt im Prüfungsamt bei Frau Heinrich. Sie prüft, ob Sie die Arbeit formal anmelden können. Sie sollten sich natürlich vorher schon eine*n Prüfer*in gesucht haben! Von Frau Heinrich bekommen Sie einen Laufzettel, der von dem/der Erstprüfer*in unterschrieben werden muss und dann von Ihnen innerhalb einer Woche wieder in der Prüfungsverwaltung eingereicht werden muss. Das Ausgabe- und Abgabedatum aus dem Laufzettel sind bindend.

Ja, aber nicht bei jeder/jedem. Es gibt einige Dozent*innen, die eine Sondergenehmigung haben, auch Bachelorarbeiten zu betreuen. Die Dozent*innen wissen das aber meistens selbst. Sollte jemand keine Sondergenehmigung haben, aber die Arbeit trotzdem betreuen wollen, so brauchen Sie eine Genehmigung des Prüfungsausschusses. Dazu melden Sie sich bitte bei uns in der Koordination.

Ja, Sie müssen sich im Nebenfach eine*n Prüfer*in suchen und mit ihr/ihm dein Thema absprechen. Daraufhin können Sie die Bachelorarbeit im Komplementfach beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt im Normalfall 10 Wochen. Wenn Sie sich mit einem empirischen Thema beschäftigen, beträgt die Bearbeitungszeit 12 Wochen.

Zeugnisausgabe

So schnell es geht. Die Zeugnisausgabe erfolgt über das Prüfungsamt. Sollten Sie schon vor der Abholung Ihres Zeugnisses eine Bescheinigung über Ihren Abschluss benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Eine Postsendung ist grundsätzlich möglich, aber risikobehaftet, weil kein zweites Original ausgestellt werden kann. Details über die Postsendung erfragen Sie bitte beim Prüfungsamt. Auch eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person muss im Einzelfall mit dem Prüfungsamt geklärt werden.

Wechsel in den Master

Wenn Sie den Bachelor an der TU Dortmund abgeschlossen hast, heißt das nicht, dass Sie automatisch in den Masterstudiengang Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften oder Angewandte Sprachwissenschaften „reinrutschen“. Die Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Der NC liegt bei einem Notendurchschnitt von 2,5. Die Masterstudiengänge können jeweils zum Sommersemester und zum Wintersemester aufgenommen werden. Sie können sich für das Wintersemester bis zum 30.11. und für das Sommersemester bis zum 31.05. umschreiben. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Änderung des Studiums stellen.

Ja, dies ist unter Auflagen möglich, wenn Sie den B.A. mit einer Gesamtnote von mind. 2,5 abschließen.