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Fakultät Kulturwissenschaften

Oft gestellte Fragen zu Prüfungen

Als Studierende*r der Angewandten Studiengänge müssen Sie für (fast) jeden Modulabschluss mindestens eine Prüfung schreiben. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fakten und Informationen zusammengefasst.

Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein, wenden Sie sich gerne an uns.

Allgemeine Fragen zu Prüfungen

In welchen Kursen Sie eine Prüfung ablegen, ist abhängig von der jeweiligen Modulzuordnung. Der jeweils letzte Unterpunkt eines Moduls (z.B. Modul 2d) enthält Informationen dazu, in welchem Teilmodul eine Prüfungsleistung abgelegt werden muss. Die Übersicht der Module und Teilmodule finden Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie die vorgegebene Anzahl an deutschen und englischen Prüfungsleistungen.

Nein. In der Prüfungsordnung ist genau festgelegt, in welchem Verhältnis die Prüfungen abgeleistet werden müssen. Sie müssen auch Prüfungen im anglistisch/amerikanistischen Teilgebiet machen.

Für die Prüfungsangelegenheiten der Angewandten Studiengänge ist das Team 1 der Prüfungsverwaltung zuständig. Unsere Ansprechpartnerin dort heißt Frau Heinrich.

Das Prüfungsamt beantwortet in seinem FAQ häufig gestellte Fragen rund um das Prüfungsmanagement.

Prüfungsarten

Grundsätzlich wird un­ter­schie­den zwi­schen einer Modulprüfung, einer Teilleistung und ei­nem er­folg­rei­chen Veranstaltungsabschluss.

Ein er­folg­rei­cher Veranstaltungsabschluss bedeutet, dass Sie ein Seminar regelmäßig be­su­chen und eine kleinere Leistung erbringen. Dies kann z.B. ein Re­fe­rat, ein Essay oder ein Test sein. Dies richtet sich jeweils nach den An­for­de­run­gen der Lehrperson.

Eine Teilleistung bedeutet, dass Sie zusätzlich zu den An­for­de­run­gen des er­folg­rei­chen Veranstaltungsabschlusses eine wei­tere Prüfungsleistung in Form einer Klausur, einer Hausarbeit oder eines Pro­jekts erbringen. Sie schreiben dann mehr als eine Prüfung, um das Modul abzuschließen.

Eine Modulprüfung besteht aus der einen Prüfung in einem Modul oder den beiden benoteten Teilleistungen des Moduls. Sie kann in Form einer Klausur, einer Hausarbeit, einer mündlichen Prüfung oder eines Pro­jekts erbracht werden. Die Modulbeschreibung kann Vorgaben zur Prüfungsform enthalten. In der Regel ist die Prüfung et­was umfangreicher als eine Teilleistung, denn Sie schließen mit einer einzigen Prüfung das gesamte Modul ab. Damit Sie eine Modulprüfung ablegen können, muss außerdem eine Studienleistung erbracht werden. 

Ganz generell müssen sich auf der Titelseite neben dem Titel der Arbeit auch Ihre persönlichen Angaben befinden. Natürlich müssen Sie alle benutzten Quellen angeben. Orientierung bietet im Bereich Anglistik/Amerikanistik das Stylesheet; in der Germanistik haben viele Lehrenden ähnliche Dokumente auf ihren persönlichen Seiten hinterlegt.

Im Zweifelsfall sollten Sie dies mit dem oder der Lehrenden besprechen.

Wenn bei den Prüfungen nach Lehramtsstudiengängen differenziert werden sollte, schreiben Sie die Prüfung für "GyGe".

An- und Abmeldung von Prüfungen

Im Kernfach brauchen Sie dafür ein Prüfungsanmeldungsformular. Bei einigen Komplementfächern kann die Anmeldung auch über das BOSS-System funktionieren. Nähere Informationen dazu schickt Frau Heinrich aus der Prüfungsverwaltung in jedem Semester über unseren Verteiler.

Die Fristen und Termine werden in jedem Semester von Frau Heinrich per E-Mail verschickt. Dort erfahren Sie auch, ob für eine Prüfung die Anmeldung im BOSS gefordert ist.

Die Prüfungen in den Fächern Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften und Angewandte Sprachwissenschaften müssen in der Regel nicht im BOSS angemeldet werden. In diesen Fächern ist also generell die schriftliche Anmeldung beim Prüfungsamt nötig.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Die Abmeldung von einer Prüfung erfolgt bei schriftlicher Anmeldung über ein Formular, das in der Prüfungsverwaltung eingereicht wird, und bei BOSS-Anmeldung auch über das System. Die Abmeldung von mündlichen Prüfungen muss bis eine Woche vor dem jeweiligen Termin erfolgen. Von schriftlichen Klausuren können Sie sich bis einen Tag vor Prüfungsbeginn abmelden. Die Abmeldung von Hausarbeiten ist nur nach Absprache mit dem/der jeweiligen Prüfer*in möglich.

Nach der Prüfung

Wenn die Note feststeht, wird sie per Notenmeldung mitgeteilt. Bitte besprechen Sie mit dem Lehrenden, ob Sie den Schein zum Prüfungsamt bringen, oder ob das der/die Prüfende übernimmt.

Nein. In diesem Fall müssen Sie für den erfolgreichen Veranstaltungsabschluss keinen gesonderten Schein einreichen. Nach Bestehen bzw. Benotung der Prüfung müssen Sie nur die Notenmeldung im Prüfungsamt einreichen.

Es kommt durchaus vor, dass angemeldete Prüfungsleistungen nicht erbracht oder nicht bestanden werden. Dann kann der Wiederholungsversuch auch in einer anderen Lehrveranstaltung durchgeführt werden.