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Fakultät Kulturwissenschaften

Oft gestellte Fragen für Studieninteressierte

In diesem Bereich finden Sie Fragen, die wir häufig von Menschen gestellt bekommen, die sich für unsere Studiengänge Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften und Angewandte Sprachwissenschaften interessieren. Detailliertere Informationen zu den Studiengängen finden Sie hier.

Wenn nach dem Durchschauen der Website und der FAQ noch weitere Fragen offen sind, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail!

Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengänge Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften ist durch einen örtlichen NC zulassungsbeschränkt. Dieser NC wird jedes Jahr angepasst. Angewandte Sprachwissenschaften ist NC-frei. Für ein erfolgreiches Studium sind des Weiteren gewisse Kompetenzen in der englischen Sprache erforderlich. Diese sollten dem Niveau B2 (oberer Bereich) des europäischen Referenzrahmens entsprechen und was durch ein deutsches Abitur, in dem bis zum Abschluss Englisch belegt wurde, als gegeben verstanden wird. Seit dem 1. Januar 2013 muss kein Sprachnachweis mehr erbracht werden, um sich nach der Zulassung einschreiben zu können. Um für die Kernfächer zugelassen zu werden bzw. um sich einschreiben zu können, gibt es darüber hinaus keine Bewerbungsbedingungen oder Einschreibevoraussetzungen.

Lediglich für einige Komplementfächer, die zu Beginn des Studiums in der Orientierungsphase gewählt werden, gibt es noch Zulassungsbeschränkungen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Detailliertere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

NC (Numerus Clausus) steht für "geschlossene Zahl". Ein Studiengang mit NC ist zulassungsbeschränkt, wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt.  Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Der NC ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Die NC-Werte werden nicht vor dem Bewerbungsverfahren festgelegt, sondern ergeben sich jedes Jahr neu aus der Anzahl der BewerberInnen. Die NC-Werte der letzten Jahre können Sie auf der Seite des Studierendensekretariats einsehen.

Nein. Das Latinum ist weder für die Bewerbung, noch für die Einschreibung erforderlich. In den Angewandten Studiengängen ist das Latinum keine Voraussetzung, um Sprachwissenschaften oder Literatur- und Kulturwissenschaften studieren zu dürfen und zu können.

Die Voraussetzungen für die Masterstudiengänge Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften und Angewandte Sprachwissenschaften finden Sie hier.

Bewerbungsverfahren

Der Studiengange  Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften ist zulassungsbeschränkt. Sie können sich  jeweils zum Wintersemester online bis zum 15. Juli auf der Seite der TU Dortmund bewerben. Für Sprachwissenschaften können Sie sich auch noch bis zu Beginn des Wintersemesters einschreiben. Bitte beachten Sie, dass alle einzureichenden Unterlagen vorliegen müssen, bevor Ihr Uniaccount freigeschaltet wird. 

Grundsätzlich müssen Sie bei der Online-Bewerbung keine Unterlagen mitschicken. Hier finden Sie weitere Informationen zum Procedere.

Ja. Sie müssen sich zunächst online bewerben. Ihre Bewerbung wird daraufhin geprüft und dann erhalten Sie gegebenenfalls Ihre Zulassung. Die Bewerbung allein ist noch keine Zulassung. Und nicht jeder Bewerber erhält immer eine Zulassung. Mit dem Zulassungsbescheid können Sie sich dann in den Studiengang einschreiben.

Darüber kann die Koordination der Angewandten Studiengänge leider keine genaue Auskunft geben. Sie können sich aber hier jeweils über den aktuellen Stand des NC-Verfahrens informieren.

Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich einschreiben. Informationen zum Vorgehen und zu den benötigten Dokumenten finden Sie hier.