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Fakultät Kulturwissenschaften

Outgoings

Das Auslandssemester

Als Studierende*r der Angewandten Studiengänge müssen Sie mindestens ein Semester im Ausland an einer Universität mit englischsprachigem Unterricht studieren.

Sie können das Auslandssemester nach Vervollständigung der Basismodule absolvieren (in der Regel ab dem 4. Semester).

Die TU Dort­mund hat zahl­rei­che Kooperationen und Austauschprogramme, für die Sie sich be­wer­ben kön­nen. 

Beim Re­fe­rat Inter­natio­nales finden Sie In­for­ma­tio­nen über Austauschprogramme außerhalb Europas, wie zum Bei­spiel ISEP (International Student Exchange Program) oder zum USA-Aus­tausch.

Für einen Aufenthalt innerhalb Europas stehen zahl­rei­che ERASMUS-Kooperationen zur Ver­fü­gung, zum Bei­spiel über die die Kooperationen der Ko­or­di­na­ti­on der Angewandten Stu­di­en­gän­ge oder über die Kooperationen des Faches Anglistik/Amerikanistik. Außerdem kön­nen Sie seit dem Win­ter­se­mes­ter 2018/19 an einer unserer neuen Partneruniversitäten in Vietnam studieren.

Bitte beachten Sie dabei unbedingt die je­wei­ligen Bewerbungsfristen (oft schon ein bis anderthalb Jahre vor dem geplanten Aufenthalt).

Sie möchten an eine ganz bestimmte Universität, mit der keine Ko­ope­ra­ti­on besteht? Es gibt immer die Mög­lich­keit, das Auslandssemester privat zu organisieren  - oder auf eigene Initiative hin zu­sam­men mit der Ko­or­di­na­ti­on der Angewandten Stu­di­en­gän­ge eine neue europäische Ko­ope­ra­ti­on aufzubauen.

Die Stu­di­en­leis­tun­gen im Auslandssemester umfassen 30 Credits in der je­wei­ligen Kernstudieneinheit.

Sie müs­sen im Vorfeld mit der Ko­or­di­na­ti­on verbindlich klären, ob Ihre im Ausland erbrachten Leis­tun­gen anerkannt wer­den kön­nen - auch, wenn Ihre Gastuniversität keine Partneruniversität der Koordination ist! Leis­tun­gen, die im Ausland nicht erbracht wer­den kön­nen, müs­sen in Deutsch­land nach­geholt wer­den. Ihre Stu­di­en­leis­tun­gen wer­den in ei­nem Transcript of Records festgehalten, auf dem steht, wel­che Kurse Sie im Ausland be­sucht haben. Dieses muss ge­mein­sam mit der An­er­ken­nung von im Ausland erbrachten Stu­di­en­leis­tun­gen in der Ko­or­di­na­ti­on ein­ge­reicht wer­den.

Sie müs­sen a) vor Ihrem Auslandssemester an einer Reflexionsveranstaltung als Besucher*in und b) nach Ihrem Aus­lands­auf­ent­halt an einer Reflexionsveranstaltung als Aussteller*in teil­neh­men. Diese Ver­an­stal­tung gibt es in jedem Se­mes­ter. Näherere In­for­ma­tio­nen zum Termin und zur Or­ga­ni­sa­ti­on bekommen Sie im KVVA, über unseren E-Mail-Verteiler oder bei uns in der Ko­or­di­na­ti­on.

Ansprechpersonen

Für die Kooperationen der Studienkoordination sind Bernd Eßmann und Jessica die Ansprechpartner*innen. Sie erreichen Sie über unseren Koordinationskontakt oder ihre persönlichen E-Mail-Adressen.