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Fakultät Kulturwissenschaften

Allgemeine Fragen

Die meisten Studierenden der Angewandten gehen entweder im 5. oder im 7. Semester ins Ausland. Wenn Sie nicht Journalistik als Komplementfach studieren (die Lehrredaktion läuft über ein Jahr und beginnt immer im WS), können Sie aber auch im 4. oder 6. Semester gehen. Achtung: Eventuell gibt es Überschneidungen mit den Semesterzeiten der Universität im Ausland und der TU Dortmund. Detailinfos erhalten Sie bei den Infoveranstaltungen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Auslandssemester zu absolvieren. Für einen Aufenthalt an einer europäischen Universität stehen Ihnen eine Vielzahl an ERASMUS-Kooperationen zur Verfügung. Zudem bietet die TU Dortmund weitere Austausch-Programme, auch außerhalb Europas, an. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, ein Auslandssemester selbst zu organisieren.

Wenn Sie mit dem Erasmus-Programm ins Ausland gehen, bekommen Sie vom Referat Internationales der TU Dortmund jeden Monat einen bestimmten Mobilitätszuschuss. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert je nach Zielland. Zudem können Sie Auslands-BAföG beantragen. Die Einkommensgrenze bei der Bewerbung für das Auslands-BAföG ist höher gesteckt als im Inland, sodass auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG bekommen, ihren Anspruch für ihren Auslandsaufenthalt überprüfen sollten.

Sollte es Ihnen zeitlich möglich sein, trotzdem an der Reflexionsveranstaltung teilzunehmen, wäre das ideal. Sollte es allerdings für Sie nicht möglich sein, an der Veranstaltung teilzunehmen, dann ist es möglich, dass Sie stattdessen einen Bericht über Ihr Auslandssemester schreiben. Das ist aber in jedem Fall mit der Koordination abzusprechen.

Studieren im Ausland

Wenn Sie Ihr Auslandssemester innerhalb Europas absolvieren, sollten Sie 30 ECTS erwerben. Außerhalb Europas sollten Sie sich danach richten, wie viele Seminare ein regulärer Student an Ihrer Gastuni belegt. Besprechen Sie die Anzahl der Kurse und die gewählten Kurse in jedem Fall vorher mit der Koordination!

Sie belegen Veranstaltungen in Ihrem Kernfach im Bereich Anglistik/Amerikanistik. Auch wenn Sie Ihr Auslandssemester nicht im englischsprachigen Ausland verbringen, muss die Unterrichtssprache der Kurse Englisch sein.

Als Studierende*r der Angewandten Sprachwissenschaften belegen Sie z.B. Kurse im Bereich Sprachanalyse, Sprachgeschichte und Sprachvermittlung. Auch Sprachpraxiskurse in Englisch, Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben in Englisch und Sprachkurse können anerkannt werden.

Als Studierende*r der Angewandten Literatur- und Kulturwissenschaften belegen Sie z.B. Kurse in den Literatur- und Kulturwissenschaften, Medienwissenschaften und Film Studies. Sprachkurse können für Sie nicht angerechnet werden, da diese keinen Bestandteil des Hauptstudiums darstellen. Natürlich können Sie zusätzlich einen Sprachkurs besuchen. Wenn Sie länger als ein Semester im Ausland bleiben, können Sie auch Seminare für Ihre Komplementfächer belegen. In diesem Fall müssen die Vertreter der jeweiligen Komplementfächer entscheiden, ob der Kurs anerkannt werden kann. Im Kernfach können zusätzlich belegte Veranstaltungen als erfolgreicher Veranstaltungsabschluss anerkannt werden.

Um sich die im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen zu lassen, müssen Sie ein dazu gedachtes Formular ausfüllen. Dieses reichen Sie, gemeinsam mit einer Kopie Ihres Transcripts of Records, in der Koordination ein. Wenn Sie ein Semester im Ausland verbringen, werden alle Seminare für das Modul „Auslandssemester“ angerechnet. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine Anrechnung der weiteren Kurse im Individualfall geprüft werden.

ERASMUS

Alle Informationen zur Bewerbung an unseren Partneruniversitäten finden Sie hier.

Am besten orientieren Sie sich an den Semesterzeiten der Partneruni. Diese sollten Sie auf den jeweiligen Webseiten finden. Wenn Sie in der Annahmeerklärung noch keine ganz genauen Angaben machen können, ist dies kein Problem – Sie sollten die geschätzten Daten eintragen. Die genauen Daten müssen Sie sich während des Aufenthalts dokumentieren lassen. Die Formulare "Confirmation of Regristration" und "Certificate of Attendance" finden Sie hier.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website des Referat Internationales. Die Online Annahmeerklärung sollten Sie sobald wie möglich einreichen, nachdem Sie Ihren Platz erhalten haben.

Andere Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zum Nordamerika-Programm der TU Dortmund. Wenn Sie selbst organisiert in den USA studieren möchten, können Sie sich ggf. bei IEC erkundigen; diese Organisation vermittelt dort Studienplätze.

Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die ausländische Uni englische Linguistik bzw. englische Literatur- und Kulturwissenschaften anbietet, da Sie während Ihres Auslandssemesters Ihr Kernfach studieren müssen. Am besten melden Sie sich ca. 1 Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt in der Koordination, damit wir Sie unterstützen können. Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema "Auslandssemester selbst organisieren".

Beurlaubung

Ja, dazu brauchen Sie den Antrag auf Beurlaubung, eine Bescheinigung des Fachbereichs darüber, dass das Auslandssemester wichtig für das Studium ist. Zudem muss entweder das Zulassungsschreiben der ausländischen Gasthochschule oder eine Bestätigung des Referat Internationales vorliegen. Mindestens eine der Bescheinigungen MUSS die genauen Daten der Vorlesungszeit der ausländischen Gastuniversität tragen!

Die Beurlaubung erfolgt immer jeweils für die Dauer eines kompletten Semesters. Wenn Sie sich beurlauben lassen, können Sie in diesem Semester in Dortmund keine Prüfungen ablegen (auch keine Wiederholungsprüfungen). Wenn Sie BAföG beziehen, empfiehlt es sich beim BAföG-Amt zu erfragen, inwieweit eine Beurlaubung Auswirkungen auf die Zahlung des BAföG haben kann. Wenn Sie bereits mehr Geld überwiesen haben, als im Antrag ausgewiesen ist, legen Sie dem Antrag auf Beurlaubung einen Erstattungsantrag bei.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zum einen müssen alle Unterlagen vollständig und innerhalb der Einschreibefrist eingereicht werden. Zum anderen müssen Sie mindestens 50% unserer Vorlesungszeit an der ausländischen Uni eingeschrieben sein und dies auch nachweisen können.