Zugang zu den Masterstudiengängen
Hier finden Sie eine Übersicht aller Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie sich für einen der Masterstudiengänge Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften oder Angewandte Sprachwissenschaften bewerben.
Wenn Sie im Moment noch im Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und in den Master wechseln möchten, müssen du einen Antrag auf Änderung des Studiums stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Fragen
Ja! Im Master-Ersti-Hilfe-Paket finden Sie nützliche Infos zum Studienstart ins Masterstudium der Angewandten, aber auch während des Studiums kann es hilfreich sein.
Wir veranstalten in der Regel jährlich ein Master-Treffen, das es Ihnen ermöglichen soll, andere Studierende kennen zu lernen und sich mit ihnen auszutauschen. Zusätzlich wollen wir den Master-Studierenden bei einem weiteren Treffen die Möglichkeit geben, die Lehrenden der Anglistik/Amerikanistik und der Germanistik zu treffen, ihnen Fragen zu stellen und eventuell nach einem Prüfer für die Masterarbeit Ausschau zu halten.
Im Master haben Sie größere Freiheiten – Sie können eine Klausur oder Hausarbeit schreiben und diese zum „Projekt“ deklarieren, aber Sie können auch eine grundständige Projektarbeit durchführen. Dies kann eine Veranstaltung sein, eine Ausstellung, an der Sie mitwirken, und die Sie schriftlich reflektieren. Es kann auch ein Theaterstück sein, das Sie verfassen. Die Möglichkeiten und Details besprechen Sie bitte mit dem/der jeweiligen Lehrenden.
Im Modul 4: Vorbereitungsmodul zur Masterarbeit müssen für den Modulabschluss zwei benotete Teilleistungen erbracht werden. Hierbei handelt es sich um Konzeptpapiere, zum einen ein Vermittlungs-/Transferkonzept und zum anderen ein Forschungskonzept.
Informationen zur inhaltlichen Gestaltung entnehmen Sie bitte der Handreichung zu den Konzeptpapieren.
Masterkolloquium
Im Prinzip ist dies immer mit dem/der Erstprüfer*in Ihrer Masterarbeit zu klären. Im Kolloquium soll die Idee hinter Ihrer Masterarbeit vorgestellt werden - ob in einem Oberseminar, einem thematisch passenden Haupt- oder Proseminar oder auch in einem anderen Kontext. Das Format der Präsentation muss mit Ihrer/Ihrem Erstprüfer*in abgesprochen werden: ist eine Präsentation mit Power Point gewünscht, sollten kurze Texte per Moodle zugänglich gemacht werden, welche Medien sollen eingebracht werden?
Die inhaltliche Gestaltung des Vortrags kann unterschiedlich ausfallen. Das zu bearbeitende Thema/Themenfeld sollte so erläutert werden, dass es für Außenstehende verständlich ist. Weiterhin kann auf den Prozess der Themenfindung, die Relevanz des Themas und den Nutzen der durch die Bearbeitung des Themas in der geplanten Form entsteht, eingegangen werden. Auch die Erläuterung von Theorien und von Forschungsmethoden (z.B. qualitative vs. quantitative Methoden), die zur Generierung der Ergebnisse herangezogen werden sollen, bietet sich an.
Die formale Gestaltung des Vortrags kann ebenfalls unterschiedlich ausfallen. Üblich sind PowerPoint-Präsentationen. Der Vortrag kann aber auch mit Hilfe von anderen medialen Mitteln oder in Form einer ‚freien Rede‘ erfolgen.
Was die Note betrifft, ist vorgesehen, dass die Bewertung sich auf den Vortrag selbst bezieht. Einige Dozent*innen verlangen allerdings eine zusätzliche schriftliche Ausarbeitung, die in die Note mit einfließt. Auch der zeitliche Umfang des Vortrags liegt im Ermessen der jeweiligen prüfenden Lehrenden. Üblich sind etwa 20-30 Minuten.
Masterarbeit
Laut PO 2022 müssen Sie die Module 1 und 4 komplett abgeschlossen haben und mindestens 44 LP im Masterstudium erreicht haben, bevor Sie Ihre Masterarbeit anmelden können.
Unabhängig von der Anmeldung der Masterarbeit empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Themen, eine gründliche Literaturrecherche und die Eingrenzung auf spezifische Thesen und Fragestellungen, bevor die Arbeit offiziell angemeldet wird.
Nachdem die erforderlichen Leistungen für die Möglichkeit der Anmeldung erbracht worden sind, müssen Sie das Prüfungsamt kontaktieren. Dort wird geprüft, ob alle Scheine (für Teilnahme- und Teilleistungen) vorliegen und im System eingetragen sind. Ist dies der Fall, wird Ihnen das Formular zur Anmeldung der Masterarbeit ausgestellt. Auf diesem müssen seitens der/des Erstprüfer*in das Thema der Arbeit sowie das Datum der Themenvergabe eingetragen werden. Zudem ist ihre/seine Unterschrift nötig.
Das vollständig ausgefüllte Formular muss innerhalb von einer Woche nach Themenvergabe wieder beim Prüfungsamt eingehen. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beginnt mit dem Datum der Themenvergabe. Deshalb ist es ratsam, eine Kopie des Formulars anzufertigen, bevor das Original zurückgegeben wird, sodass das Abgabedatum im Zweifelsfall noch einmal eingesehen werden kann.
Im Prinzip kann das Thema frei festgelegt werden. Empfehlenswert ist dabei die Orientierung an den selbstständig für das Masterstudium festgelegten Forschungsschwerpunkten bzw. an der gewünschten akademischen und beruflichen Profilierung. Das Thema der Masterarbeit sollte es zudem ermöglichen, zumindest z.T. neue Erkenntnisse zum aktuellen Forschungsstand beizutragen.
Die Masterarbeit kann von jeder/jedem Professor*in, Juniorprofessor*in und Habilitierten des Faches, die/der in Forschung und Lehre tätig ist, ausgegeben und betreut werden. Andere Wissenschaftler*innen können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses die Mastarbeit betreuen.
Empfehlenswert bei der Wahl der/des Erstprüfer*in ist, dass es sich um jemanden handelt, der sich auf dem Themengebiet der Masterarbeit auskennt und selbst in diesem Feld geforscht und/oder gelehrt hat. Um herauszufinden, wer sich in diesem Punkt als Betreuer*in der Masterarbeit eignet, hilft der Blick auf die Profile der Dozent*innen, die in der Germanistik, Amerikanistik oder Anglistik lehren.
Wenn die Arbeit in der Germanistik auf Deutsch geschrieben werden soll, muss der/die Erstprüfer*in ebenfalls einer Professur der Germanistik innehaben oder angehören. Umgekehrt muss ein/e Erstprüfer*in mit Professur aus dem Forschungsbereich Amerikanistik/Anglistik gewählt werden, wenn das Thema der Arbeit in diesem Fachbereich angelegt ist und auf Englisch verfasst werden soll.
Ebenso wie den/die Erstprüfer*in müssen Sie Ihre*n Zweitprüfer*in selbständig wählen. Hierbei sollten Sie sich auch an den oben genannten Kriterien orientieren.
Es gibt keine engen Vorgaben bezüglich der Seitenzahl der Masterarbeit. Die Zahl von 120 Seiten sollte allerdings auf keinen Fall überschritten werden. Die Länge sollte mit dem/der Erstprüfer*in abgesprochen werden.
Die Note der Masterarbeit fließt zu einem Drittel in den Gesamtschnitt mit ein.